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Dokumentation von zwei erfolgreichen Fällen:
Fall 1 Eigenimport von zwei Druckluftpistolen aus den U.S.A. Mission impossible?? Die Idee eines Eigenimportes greift schnell Raum, wenn man sich immer mal wieder gezielt auf den einschlägigen US-Auktionsplattformen umschaut und sieht, welche Auswahl und Vielfalt an „Altertümchen“, „Schmuckstücken“, und hier zulande recht seltenen Exemplaren an CO2- und Druckluftwaffen dort feilgeboten werden. Besonders die Waffen der US-Hersteller „Benjamin-Sheridan“, Crosman und „Daisy“, etc., sind reichlich vertreten. Und selbst die in den 1940er Jahren gefertigte „Schimel“-Pistole, in Europa und Deutschland die berühmte Stecknadel im Heuhaufen, ist immer mal wieder zu finden. Das weckt Begehrlichkeiten! Nicht zuletzt deshalb, weil außergewöhnliche und dann natürlich gefragte Exponate auf der bekanntesten und größten deutschen Waffen-Auktions-Plattform „egun.de“ recht selten zu finden sind. Und wenn dann doch mal ein interessantes exotisches Sammlerstück auftaucht, muss man schon eine Menge „Spielgeld“ locker machen, um im Gebotsrennen mithalten zu können. Wobei von manchen „Hardcore“-Bietern und „Hamsterern um jeden Preis“ oftmals geradezu ruinöse Mondpreise gezahlt werden, welche das Preisgefüge in diesem Segment stark unter Druck setzt. Die Verkäufer sehen das sicher gerne, sind schließlich die Gewinner dieser Spirale. Der Erwerb von Raritäten ist zu reellen Preisen kaum mehr möglich, echte Schnäppchen so selten wie die „Blaue Mauritius“. Was liegt da näher als sich mit dem Import von Waffen aus dem Ausland zu befassen. Nicht dass es dort keinen Sammlermarkt gäbe, wo eingefleischte Freaks sich Gebotsscharmützel lieferten. Aber, das Angebot auf dem US-Markt ist insgesamt größer, wenn es sich nicht gerade um ältere Modelle aus Europa handelt, die dort wiederum gefragt und teuer sind. Nur, das Problem im Rahmen der Einfuhr ist die strenge deutsche Rechtslage beim Thema Waffenerwerb und Besitz. Dem geneigten aber unbedarften Interessenten an „Freien Waffen“ stellen sich diesbezüglich eine Menge Fallstricke und Fußangeln in den Weg, die persönlich unangenehme und finanziell teure Folgen haben können.
Die aktuelle Gesetzeslage: Gemäß WaffG. Unterabschnitt 2 zu erlaubnisfreien Arten des Umgangs (Erwerb/Besitz) heißt es sinngemäß wie folgt: 1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die Kennzeichnung „F“ im Fünfeck tragen. 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Ver- wendung finden, ... …die vor dem 1. Januar 1970 in den Handel gebracht worden sind. …in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind. (Landläufig als sog. DDR-Luftgewehre bezeichnet)
Dass der Eigenimport von neuzeitlichen und damit „F“-pflichtigen Waffen funktionieren kann, hat uns „Starrlauf“ mit der Schilderung seiner persönlichen Erfahrungen bereits bewiesen. (siehe unten) Ich hatte mir jedoch vorgenommen zwei ältere „Crosman“-Modelle aus der Zeit vor 1970 zu importieren. Dadurch entfällt schon mal die Vorführung der Waffen beim Beschussamt und die Kennzeichnungspflicht mit dem „F“ im Pentagon (Fünfeck). http://www.muzzle.de/Recht/Beschussverordnung/beschussverordnung.html Dennoch bleibt genug zu tun, um im Vorfeld der Waffeneinfuhr nach Deutschland alle relevanten Amtstellen sicherheitshalber zu befragen und ggf. zu „sensibilisieren“. Letzteres ist durchaus hilfreich, vor allem dann, wenn man die zuständigen, sachkundigen Ansprechpartner konkret dokumentiert um sie bei Bedarf benennen zu können. – Dazu später mehr. Fakten: Die von mir aus privater Hand (Online-Auktionen) ohne Zertifikat oder Gutachten in den USA erworbenen historischen CO2-/Druckluft-Waffen wurden weit vor dem Stichtag 1.1.1970 in den Handel gebracht. Diese benötigen daher keine Kennzeichnung mit dem „F“ im Fünfeck und müssen folglich auch nicht beim Beschussamt vorgeführt und nachträglich gekennzeichnet werden. Dies sogar unabhängig von der generierten Mündungsenergie, die hier aber ohnehin in beiden Fällen deutlich unter 7,5 Joule rangiert. Eine ggf. freiwillige nachträgliche Kennzeichnung wäre zum einen recht kostenintensiv, und kommt zum anderen vor allem schon deshalb nicht in Frage, weil die Kennzeichnung unter streng „wissenschaftlichen“ Gesichtspunkten für diese historischen Sammlerstücke nicht authentisch wäre. Mal ganz abgesehen von dem zusätzlichen logistischen Aufwand. Das Problem mit dem konkreten „Know-How“ und der speziellen Sachkunde des bearbeitenden Zollbeamten: Wenn die importierten Waffen hier beim deutschen Zollamt eintreffen, ist für den abwickelnden Beamten wohl zunächst nur erkennbar, dass es sich um Schusswaffen handelt. Bei besserer Sachkenntnis im besten Falle auch noch, dass es sich um CO2-/Druckluftwaffen handelt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird er jedoch nicht das konkrete Alter (den Herstellungszeitraum) der Exponate bestimmen können und dann natürlich vergeblich nach der vermeintlich erforderlichen „F“-Kennzeichnung suchen. Ohne das Vorhandensein dieser Markierung könnte jedoch der Umstand eintreten, dass dem Käufer und privaten Importeur die Pistolen nicht ohne Umschweife ausgehändigt werden, da man sie irrtümlich als erlaubnispflichtig einstuft und folgerichtig eine entsprechende Legitimation verlangt, die dann natürlich nicht vorweisbar wäre. Eine Nachkennzeichnung der Waffen durch das Beschussamt ist gemäß Gesetzeslage weder notwendig noch wünschenswert und somit ausgeschlossen. Im schlimmsten Falle könnte eine Beschlagnahmung (Erklärung zur formlosen Einziehung) der Waffen durch den Zoll drohen und die Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Es folgt dann die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch von „return to sender“-Paketen ohne Benachrichtigung des verhinderten Warenempfängers wurde mir schon berichtet. - Man kann es daher nicht eindringlich genug betonen: Von elementarer Wichtigkeit ist somit eine gute Vorbereitung und Dokumentation! Wie man es nicht machen sollte, ist hier nachzulesen: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=89048
Vorab kontaktierte Dienststellen, (teilweise verschiedene Gesprächspartner): Kripo ZA – Waffenrechtliche Erlaubnisse Kreispolizeibehörde – Kriminalkommissariat Hauptzollamt , Fachreferat Waffeneinfuhr Postverzollung – Deutsche Post AG (Bemerkung: Alle kontaktierten Ansprechpartner waren sachkundig, freundlich und teilweise über das zu erwartende Maß hinaus sehr hilfsbereit!) Die Gespräche mit dem von mir angesprochenen Personenkreis ließen mich folgende Maßnahme ergreifen: Ich fertigte ein Anschreiben an, in dem ich alle relevanten Fakten zur deutschen Rechtslage zusammenfasste, inklusive einschlägiger Internet-Links zur evtl. Gegenrecherche. Natürlich benannte ich alle vorab von mir kontaktierten Polizei- und Zolldienststellen namentlich mit den An- sprechpartnern und deren Telefonnummern. Außerdem stellte ich aus Katalogen und Publikationen alles über die von mir erworbenen Waffenexemplare zusammen, insbesondere Angaben über die Fertigungszeiträume der betreffenden Modelle. Natürlich durften auch Screenshots der gewonnen Auktionen bei „gunbroker.com“ nicht fehlen. Letztere dienten vor allem zur Dokumentation des tatsächlichen Kaufpreises, was für die Zollgebühren- und Steuererhebung von entschei- dender Bedeutung ist. Dieses Schreiben sendete ich als Mailanhang an meinen „Mittelsmann“ in den USA, der für mich als „Broker“ agierte, die Pistolen in meinem Namen ersteigerte, das finanzielle mit den US-Verkäufern abwickelte und letztlich auch den Luftfrachttransport nach Deutschland koordinierte. Das Dokument wurde als Begleit- schreiben, gerichtet an die deutsche Zollbehörde, der Sendung beigelegt. Meine Zahlung in die USA erging unkompliziert mittels „PayPal“. An dieser Stelle ein ganz großes DANKESCHÖN an meinen Freund und Sammlerkollegen „Dick“ nach Wilmington (NC), USA, für die erfolgreichen Bemühungen und die unkomplizierte Hilfe!! Dick, thank you very much for all efforts and your very helpful support!!
Nach wenigen Tagen war das Luftfrachtpaket in Deutschland beim Zollamt angekommen und ich erhielt per Post eine: „Benachrichtigung über den Empfang einer Sendung mit Drittlandsware“ (so die in feinstem „Beamtendeutsch“ benannte Depeche) mit anliegender „Customs Declaration and Dispatch Note“ des „US Postal Service“.
Angebotene Optionen: Abholung innerhalb von sieben Tagen oder Postverzollung: Ich entschied mich, vor allen Dingen wegen der arbeitnehmerfeindlichen Öffnungszeiten, aber auch wegen der nach Rückfrage angedrohten langen Selbstabholer-Wartezeiten, für die Postverzollung, welche über die zentrale Stelle in Speyer (Hauptzollamt Saarbrücken) läuft. Zu diesem Zwecke legte ich alle Dokumente auf’s Faxgerät und übermittelte diese, samt einer Kopie meines auch der Ware beiliegenden o. g. Begleitschreibens, an das Hauptzollamt in Köln. Zwar wurde mir seitens meines Ansprechpartners bei der „Postverzollung“ (Post AG) eine Wartezeit bis zur endgültigen Zustellung von 2-3 Wochen prognostiziert (wohl wegen des erhöhten Paketaufkommens im Vorfeld der Weih- nachtsfeiertage), aber trotz, bzw. wegen dieser Unkenrufe war ich von der letztlich doch schnellen Zustellung sehr positiv überrascht: 26.11.2008 - Paket in USA aufgegeben 05.12.2008 - Datum der Benachrichtigung (HauptZA Köln) über den Eingang der Sendung 07.12.2008 – Posteingang der Benachrichtigung nebst „Customs Declaration“ bei mir 08.12.2008 – Fax ans Zollamt mit den Dokumenten für die Postverzollung 16.12.2008 – Ausstelldatum des Einfuhrabgabenbescheides (HauptZA Saarbrücken) 17.12.2008 – Wareneingang bei mir, mit Abgabenentrichtung an den Postzusteller
Mission complete!! Logistisch ging somit alles mehr als glatt bei der Einfuhr der beiden Luftpistolen. Einzig bitter ist die Betrachtung der Zusatzkostenseite (Stand Anno 2008)! Als da wären: $ 32,00 = Warentransport (Versandkosten) intern USA $ 49,50 = Warentransport per Luftfracht USA –Deutschland € 9,14 = Abgabensatz Zoll-EU € 56,03 = Einfuhrsteuer Fazit: Wer die entstehenden Kosten nicht scheut, sollte sich ruhig einmal an den Eigenimport von „Freien Waffen“ heranwagen. Von großer Bedeutung für den reibungslosen Ablauf beim deutschen Zoll ist m. E. eine gute Vorbereitung sowie die lückenlose Dokumentation zum Inhalt des Paketes. Was dazugehört, habe ich hier geschildert. Von unschätzbarem Vorteil ist die Unterstützung durch eine zuverlässige und vertrauenswürdige Person vor Ort, also im Land der Kaufabwicklung. GUNIMO, Dezember 2008
Fall 2 Die Geschichte eines erfolgreichen Luftgewehr-Eigenimports von USA nach Deutschland, erzählt von „Starrlauf“, Oktober 2007 Druckluft-Gewehr - „Daisy Champion 499“ (“F”-pflichtige Neuware) Ein Zwischenbericht: Es ist tatsächlich da! Es ist jetzt amtlich! „Starrlauf“ für „muzzle.de“, Oktober 2007
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